Der Sicherheitsdienst SCHUTZschild stellt sich vor

10.01.2020

Sicherheitsdienst SCHUTZschild stellt sich vor

Die SCHUTZschild Bewachungsgesellschaft mbH ist als Sicherheitsunternehmen bereits seit einigen Jahren in verschiedenen Sicherheitsfunktionen bei Firmen und Behörden, Groß- und Kleinunternehmen sowie bei Veranstaltungen im Raum NRW tätig. Die von uns erbrachten Dienstleistungen werden exakt an den Kundenwünschen ausgerichtet. Die qualifizierte Sicherheitsdienstleistung definiert sich auch als Wettbewerbsvorteil unserer Kunden und gilt somit als Investition in die Zukunft.

Unser Personal ist uns wichtiges Kapital

SCHUTZschild Bewachungsgesellschaft mbH Mitarbeiter werden entsprechend ihrer Leistungsanforderung objektbezogen ausgebildet. Entsprechend Ihrer Anforderung tragen unsere Mitarbeiter eine einheitliche Dienstkleidung. Für alle festen Dienstpositionen wird eine exakte Dienstanweisung erstellt.

Unsere Mitarbeiter werden während des gesamten Dienstes von erfahrenen Revisionsfahrern betreut und auf exakte Dienstausführung und Dienstkleidung kontrolliert.

Die SCHUTZschild Bewachungsgesellschaft mbH – Objektleiter sind in jedes Objekt eingewiesen und im Notfall in der Lage den jeweiligen Dienst zu übernehmen.

Gehen Sie bitte davon aus, dass die SCHUTZschild Bewachungsgesellschaft mbH als professionelles Sicherheitsunternehmen allen fachlichen, personellen und technischen Voraussetzungen in den genannten Punkten gerecht wird.

Persönliche Voraussetzungen unserer Sicherheitsmitarbeiter

  • Berufserfahrung Kontroll- und Sicherheitsdienst
  • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Gute physische und psychische Konstitution
  • Deutschsprachig
  • Geübt im Umgang mit Menschen
  • Belastbarkeit in Stresssituationen
  • Technisches Verständnis
  • Mindestalter 23 Jahre / Höchstalter 50 Jahre
  • Erfahrung im Objektschutz und im Empfangsdienst
  • Gepflegtes äußeres Erscheinungsbild
  • Sicheres und gewandtes Auftreten
  • Unterrichtungsverfahren gemäß § 34a der GewO/ Sachkundeprüfung
  • Bestehen der SCHUTZschild Bewachungsgesellschaft mbH Einstellungsüberprüfung
  • Verpflichtung auf § 5 Bundesdatenschutzgesetz bzw. Datenschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes
  • Keine Vorstrafen